Zusätzliche Förderung für Nutzung freier Lizenzen ab 01.01.2009
_ Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses sieht „Belohnung“ für Wahl freier Lizenzen vor
Nachdem der Linzer Gemeinderat bereits vor mehr als einem Jahr einstimmig per Antrag (PDF, vgl. “ Stadt Linz fordert und fördert freie Lizenzen„) die Abteilung „Linz Kultur“ mit der Überarbeitung ihrer Förderkriterien beauftragt hatte, um die erhöhte Förderwürdigkeit von (Kunst-)Werken zu berücksichtigen, die unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden, treten diese erneuerten Förderkriterien nun mit 01.01.2009 – rechtzeitig zum Beginn des Kulturhauptstadtjahres Linz 2009 – in Kraft.
In Zukunft sollen Werke mit einem Pauschalaufschlag von zusätzlichen 10% über dem von der Stadt erarbeiteten Fördervorschlag unterstützt werden, die unter einer freien Lizenz (wie z.B. Creative Commons) zugänglich gemacht werden. Konkret müssen FörderwerberInnen folgender Verpflichtungserklärung zustimmen, um in den Genuss der erhöhten Förderung zu kommen:
„Ich erkläre, UrheberIn des Werkes zu sein und über die Urheberrechte am geförderten Werk zu verfügen. Ich erkläre mich bereit, nach Förderungszuerkennung durch die Stadt Linz und spätestens fünf Wochen nach Fertigstellung des Werkes dieses unter einer freien Lizenz im Internet zu veröffentlichen und veröffentlicht zu halten. Ich behalte mir das Recht der Urhebernennung und die Einschränkung der Werknutzung auf nichtkommerzielle Zwecke in jedem Fall der Veröffentlichung vor. „
Auf der Homepage Stadt Linz finden sich die genauen Richtlinien für die Kulturförderung, inklusive einem Informationsblatt (PDF) zum Thema freie Lizenzen. Auf diesem findet sich auch ein Hinweis darauf, dass „KünstlerInnen, die bereits einen Vertrag mit einer der jeweils spartenspezifischen Verwertungsgesellschaften abgeschlossen haben (Austro Mechana, AKM, Literar Mechana, VBK, VAM, VBT u.a.) abgeschlossen haben, in keinem Fall berechtigt sind, Verträge über Creative Commons Lizenzen abzuschließen. Sie bleiben damit von der Möglichkeit einer erhöhten Förderung ausgeschlossen.“ Es ist also an der Zeit, dass die Verwertungsgesellschaften ihren Mitgliedern die Nutzung freier Lizenzen zumindest für Teile ihrer Arbeit zugestehen.
Die Kommentarfunktion ist geschlossen.