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Zusätzliche Förderung für Nutzung freier Lizenzen ab 01.01.2009
_ Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses sieht „Belohnung“ für Wahl freier Lizenzen vor
Nachdem der Linzer Gemeinderat bereits vor mehr als einem Jahr einstimmig per Antrag (PDF, vgl. “ Stadt Linz fordert und fördert freie Lizenzen„) die Abteilung „Linz Kultur“ mit der Überarbeitung ihrer Förderkriterien beauftragt hatte, um die erhöhte Förderwürdigkeit von (Kunst-)Werken zu berücksichtigen, die unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden, treten diese erneuerten Förderkriterien nun mit 01.01.2009 – rechtzeitig zum Beginn des Kulturhauptstadtjahres Linz 2009 – in Kraft.
In Zukunft sollen Werke mit einem Pauschalaufschlag von zusätzlichen 10% über dem von der Stadt erarbeiteten Fördervorschlag unterstützt werden, die unter einer freien Lizenz (wie z.B. Creative Commons) zugänglich gemacht werden. Konkret müssen FörderwerberInnen folgender Verpflichtungserklärung zustimmen, um in den Genuss der erhöhten Förderung zu kommen:
„Ich erkläre, UrheberIn des Werkes zu sein und über die Urheberrechte am geförderten Werk zu verfügen. Ich erkläre mich bereit, nach Förderungszuerkennung durch die Stadt Linz und spätestens fünf Wochen nach Fertigstellung des Werkes dieses unter einer freien Lizenz im Internet zu veröffentlichen und veröffentlicht zu halten. Ich behalte mir das Recht der Urhebernennung und die Einschränkung der Werknutzung auf nichtkommerzielle Zwecke in jedem Fall der Veröffentlichung vor. „
Auf der Homepage Stadt Linz finden sich die genauen Richtlinien für die Kulturförderung, inklusive einem Informationsblatt (PDF) zum Thema freie Lizenzen. Auf diesem findet sich auch ein Hinweis darauf, dass „KünstlerInnen, die bereits einen Vertrag mit einer der jeweils spartenspezifischen Verwertungsgesellschaften abgeschlossen haben (Austro Mechana, AKM, Literar Mechana, VBK, VAM, VBT u.a.) abgeschlossen haben, in keinem Fall berechtigt sind, Verträge über Creative Commons Lizenzen abzuschließen. Sie bleiben damit von der Möglichkeit einer erhöhten Förderung ausgeschlossen.“ Es ist also an der Zeit, dass die Verwertungsgesellschaften ihren Mitgliedern die Nutzung freier Lizenzen zumindest für Teile ihrer Arbeit zugestehen.
Stadt Linz fördert und fordert freie Lizenzen
_ Gemeinderatsbeschluss führt zu Selbstbindung und geänderten Förderkriterien
In der heutigen Sitzung des Linzer Gemeinderats wurde von allen Parteien einstimmig ein Antrag beschlossen, der die Stadt sowie die in ihrem Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmungen auffordert, in Hinkunft bei Werken jeglicher Art zu prüfen, ob sie unter einer freien Lizenz (wie zum Beispiel einer CreativeCommons-Lizenz) veröffentlicht werden können. Außerdem wird die städtische Dienststelle „Linz Kultur“ mit der Überarbeitung ihrer Förderkriterien beauftragt, um die erhöhte Förderwürdigkeit von (Kunst-)Werken zu berücksichtigen, die unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden.
Im Amtsdeutsch lautet der Beschluss wie folgt:
„1.In Hinkunft soll bei der Veröffentlichung von Inhalten durch die Stadt Linz geprüft werden, ob eine Lizenzierung der Inhalte unter einer freien Lizenz […] möglich und sinnvoll ist.
2. Die städtische Dienststelle Linz Kultur wird ersucht, ein Konzept zur Berücksichtigung der erhöhten Förderwürdigkeit von Werken zu entwickeln, die unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden.
3. Folgende Resolution an die Unternehmen der Stadt Linz: Die Geschäftsführungen der Unternehmen der Stadt Linz werden ersucht, bei der Veröffentlichung von Inhalten ihrer Unternehmen zu prüfen, ob eine Lizenzierung der Inhalte unter einer freien Lizenz […] möglich und sinnvoll ist.“
Mit diesem Gemeinderatsbeschluss ist zumindest ein kleiner erster Schritt in die richtige Richtung gesetzt – werden sich nun in Linz eine ganze Menge an Personen überhaupt einmal mit der Frage freier Lizenzen für Inhalte verschiedenster Art auseinandersetzen müssen. Und zumindest der Intention nach entspricht der Antrag dem in Kapitel 7 auf Seite 240f. vorgeschlagenen Projekt.
Der beschlossene Antrag im vollen Wortlaut findet sich hier.
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