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4-teilige Serie „Everything is a Remix“
Der New Yorker Künstler Kirby Ferguson hat in einer aufwändig gestalteten, vierteiligen Serie versucht, seine zentrale These zu untermauern: Everything is a Remix. Die Videos sind dabei selbst ein äußerst kreativer Remix bestehender Werke – und wären in dieser Form in Europa nicht so ohne weiteres möglich. Denn im Unterschied zu den USA, wo das flexible „Fair-Use“-Prinzip die Rekombination bestehender Werke erlaubt, gibt es eine derartig allgemeine Ausnahmeklausel im deutschen bzw. österreichischen Urheberrecht nicht.
Die Videos sind aber vor allem unterhaltsam – seht selbst:
Everything is a Remix Part 1 from Kirby Ferguson on Vimeo. Continue reading →
„Neue Formen der Kreativität ermöglichen“
_ „Meinung zum Urheberrecht“ von Leonhard Dobusch auf iRights.info
iRights.info ist ein, wenn nicht das deutschsprachige Informationsportal für Urheberrecht in der digitalen Welt. Seit einiger Zeit erscheint dort täglich eine “ Meinung zum Urheberrecht„. In der heutigen Ausgabe kommt dort Freiheit-vor-Ort-Mitherausgeber Leonhard Dobusch zu Wort. In seinem Beitrag mit dem Titel “ Neue Formen der Kreativität ermöglichen“ fordert er dabei eine Ergänzung des europäischen Urheberrechts nach Vorbild der US-Fair-Use-Klausel:
„Eine Ergänzung der europäischen Schrankenbestimmungen um eine ähnliche Regelung ist mehr als überfällig, um schöpferische und nicht-verwertungsorientierte Ausdrucksformen von kreativen Usern zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um die Freiheit künstlerischen Schaffens, sondern ganz allgemein auch um Rede-, Meinungs- und Ausdrucksfreiheit.“
In seinem Beitrag sind außerdem eine Reihe von Beispielen von Videos verlinkt, die nach derzeitiger Rechtslage – aller Kreativität zum Trotz – nicht online veröffentlicht werden dürften.
Max-Planck-Juristen für mehr Balance im Urheberrecht
_ Deklaration für stärkere Betonung nicht-kommerzieller Verwertungsinteressen im Urheberrecht
Die Juristen des Münchner Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht sind mit Sicherheit nicht als besonders revolutionär und aktivistisch bekannt. Wenn diese sich genötigt fühlen, in einer gemeinsamen Deklaration (PDF) und mit großer internationaler Unterstützerschar an die Öffentlichkeit zu treten, dann ist das jedenfalls ein Hinweis auf gröbere Probleme in ihrem Feld.
Konkret bemängeln die VerfasserInnen der Deklaration, dass bei vergangenen und anstehenden Reformen des Urheberrechts insbesondere wissenschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Interessen zu wenig Berücksichtigung finden. Bestes Beispiel dafür ist mit Sicherheit die kürzlich von der EU Kommission neuerlich vorgeschlagene, nachträgliche (!) Verlängungerung der Urheberrechtsschutzfrist auf 95 Jahre (vgl. Futurezone).
Für eine verständliche Darstellung der Probleme mit der aktuellen Urheberrechtssituation frei von Juristendeutsch sei jedenfalls auf zweite Kapitel des Buches „Freie Netze. Freies Wissen.“ mit dem Titel „Kreativität in Fesseln“ verwiesen.