Antworten auf Stefan Webers Fragen
_ Oder: Warum Freie Lizenzen keineswegs das „Google-Copy-Paste-Syndrom“ verstärken – von Leonhard Dobusch
Bereits kurz nach Erscheinen des Bands „Freie Netze. Freies Wissen.“ hat der Autor und Wissenschaftler Stefan Weber es in zwei Artikeln ( 1 bzw. 2) in Telepolis als ein Beispiel für das „Ignorieren des Plagiats- und Contentklau-Problems“ genannt und insbesondere im zweiten Artikel auch konkrete Kritik geäußert und (bislang unbeantwortet gebliebene) Fragen gestellt. In diesem Blog wurde das „Nicht-Behandeln“ der Plagiatsthematik in „Freie Netze. Freies Wissen.“ durchaus eingestanden und Stefan Webers Buch „Das Google-Copy-Paste-Syndrom“ als ergänzende Lektüre empfohlen. Nachdem Stefan Weber seine Kritik in einer unlängst von ihm gemeinsam mit anderen Autoren veröffentlichten Studie („Report on dangers and opportunities posed by large search engines, particularly Google“, PDF) neuerlich (S. 35) vorgebracht und auf die damaligen Telepolis-Artikel verwiesen hat, sei nun doch an dieser Stelle konkret darauf eingegangen.
Zum ersten Teil der Kritik nur eine Klarstellung. Stefan Weber schreibt:
„So wird etwa in der aktuellen Publikation [extern] Freie Netze. Freies Wissen auf S. 43 bedauert, dass „das Einbauen von Textpassagen anderer, wenn es über ein einfaches Zitat hinausgeht“, mit dem aktuellen Urheberrecht kollidiere. An zahllosen Stellen in besagtem Buch wird das Mashup-Prinzip auch in der Textkultur energisch verfochten.“
Dass das Mashup-Prinzip auch auf Texte anwendbar ist und – sofern die AutorInnen der Texte das urheberrechtlich z.B. mittels Creative Commons-Lizenz erlauben – sein soll, ist tatsächlich eine Botschaft verschiedenster Beiträge des Bands. Das von Weber den Autoren nicht ganz zu Unrecht unterstellte „Bedauern“ bezieht sich aber nicht darauf, dass Plagiate verboten sind – das ist richtig und gut so -, sondern – und darum geht es bei freien Lizenzen wie Creative Commons – dass die (Wieder-)Verwendung von Texten auch dann nicht (ohne Nachfrage) möglich ist, wenn deren VerfasserInnen (z.B. bei Nennung ihres Namens) gar nichts dagegen haben würden. Creative Commons Lizenzen ermöglichen nun, mit je nach Lizenztyp unterschiedlichen Beschränkungen, eine Wieder- und Weiterverwendung von Texten, Bildern und Musikstücken ohne diese Nachfrage. Die Nennung des AutorInnennamens aber – die sogenannte „Attribution“ – ist dabei aber Mindestbestandteil jedes Lizenztyps.
Das weiß auch Stefan Weber, er sieht aber dennoch Probleme bei der tatsächlichen Anwendung des Mashup-Prinzips auf Texte, die er wie folgt beschreibt:
„Die Publikation selbst steht unter einer spezifischen Creative-Commons-Lizenz, die die Werkbearbeitung bei Namensnennung der Autoren und bei der Übernahme gleicher Lizenzbedingungen für das neue Werk erlaubt. Nun besteht das Buch zu weiten Teilen aus Interviews. Ist der zu nennende Autor nun der Interviewpartner oder der Interviewer? Letzterer wird in dem Buch durchgängig gar nicht angegeben, die Interviews haben also keinen bekannten „Autor“. Auf wen bezieht sich die Forderung nach „Namensnennung“? Wie verwende ich etwa im Rahmen der Lizenz das Interview mit Lawrence Lessig, das von S. 56 bis S. 59 abgedruckt ist? Und was darf ich bearbeiten? Die Creative-Commons-Lizenz schließt jedenfalls nicht aus, dass ich bei einer Antwort Lawrence Lessigs den folgenden Satz anfüge: „Im Übrigen schmeckt mir oberösterreichisches Bier nicht besonders.“ „
Zuerst zur Frage, auf wen sich die Forderung nach der „Namensnennung“ bezieht: Das ist einfach und steht im Falle von „Freie Netze. Freies Wissen.“ im Impressum: Soweit es um die einzelnen Beträge geht, deren Autoren, für das Gesamtwerk – das natürlich auch die Interviews umfasst – die Herausgeber. Auf sie bezieht sich im konkreten Fall also die Namensnennung.
Hinsichtlich der Frage, wie das Interview mit Lawrence Lessig verwenden, gibt es eine sehr große Anzahl an Möglichkeiten, zum Beispiel dürfte es in einen Blog übernommen werden, in einer SchülerInnenzeitung (wieder-)abgedruckt werden oder in einem Interviewband mit anderen Interviews – alles unter der Bedingung, dass die Quelle genannt und das neue Werk unter der gleichen Lizenz erscheint. Außerdem dürften bei diesem Wiederabdruck einzelne Fragen & Antworten weggelassen werden – solange dadurch Lessig nicht Aussagen untergeschoben werden, die er so nicht getätigt hat, was uns zur dritten Frage führt.
Bei dieser letzten Frage ist zu Webers Verteidigung zu sagen, dass er kein Jurist ist. Denn einem solchen wären zwei Dinge sofort klar: Erstens, dass man niemals mehr Rechte übertragen kann, als man selbst hat. Als Herausgeber eines Interviews haben wir natürlich nicht das Recht, für Lawrence Lessig zu sprechen, in seinem Namen Äußerungen zu verbreiten und deshalb schon gar nicht die Möglichkeit, anderen dieses Recht einzuräumen. Und das führt unmittelbar zum zweiten Punkt: Ein und derselbe Gegenstand fallen häufig gleichzeitig unter verschiedene Regelungsregimes: Ein Foto in einer Zeitung fällt beispielsweise nicht nur unter das Urheberrecht, sondern es kann möglicherweise – falls Menschen gut erkennbar darauf abgebildet sind – auch Persönlichkeitsrechte tangieren. Um bei den Texten zu bleiben aber zu einem noch deutlicheren Beispiel zu kommen: In Österreich gibt es das Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung („Verbotsgesetz“) – einen Aufruf zur Neugründung der NSDAP dürfte ich deshalb logischerweise auch dann nicht weiterverbreiten, wenn er unter einer Creative-Commons-Lizenz steht. Und aus demselben Grund darf niemand Lawrence Lessig Aussagen unterschieben, die dieser nicht getätigt hat – unabhängig unter welchen urheberrechtlichen Bestimmungen seine Interviews erscheinen.
Eine persönliche Anmerkung zum Schluss: Ich glaube es besteht durch freie Lizenzmodelle wie Creative Commons sogar die Chance, dass Menschen für urheberrechtliche Fragen ganz generell sensibilisiert werden, sie das „Google-Copy-Paste-Syndrom“ also nicht verstärken, sondern sogar abmildern helfen. Ein Beispiel ist in der Blogosphäre zu beobachten: Wo früher Menschen einfach irgendwelche Fotos von anderen Seiten „geklaut“ haben, greifen sie nun mehr und mehr auf frei lizenzierte Fotos bei Flickr & Co zurück, die eine nicht-kommerzielle Verwendung in Blogs explizit zulassen.
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Es tut sich was!
_ Ein kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen rund um Freies Wissen
In den letzten Wochen gab es in den verschiedensten Bereichen von Freiem Wissen einige durchaus ermutigende Entwicklungen. So..
.. entschied sich der Norddeutsche Rundfunk (NDR) einige seiner Fernsehsendungen mit einer Creative Commons-Lizenz versehen im Internet zugänglich zu machen. Bekanntgegeben wurde die Initiative demgemäß in einer im Internet abrufbaren Sendung namens „Zapp„.
.. ist die Wikipedia-DVD 2007/2008 fertiggestellt, kann zum Offline-Lesen bestellt oder heruntergeladen werden.
.. regt sich auch in Österreich Widerstand gegen die Onlinedurchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung – in Deutschland gab es zu diesem Thema ja bereits mehrere Demonstrationen und Initiativen wie den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung -, einen Anfang macht hier eine Online-Petition zu einem Thema, bei dem Österreich völlig unnötigerweise überstürzt vorgesprescht ist.
.. hat das Portal iRights.info gemeinsam mit der deutschen Wochenzeitung „Die Zeit“ gemeinsam Unterrichtsmaterialen (PDF) zum Thema Urheberrecht und neue Medien gestaltet und damit eine Alternative zur Propaganda der Rechteverwerter („Ideen sind etwas Wert“) geliefert.
Weniger spannend, dafür vielleicht umso wichtiger ist die Beteiligung von Wikipedia wie Creative Commons am vorweihnachtlichen Wettstreit um Spenden. Erik Möller, von der Community entsandtes Mitglied im Vorstand der Wikimedia Foundation, hat in einem sehr lesenswerten Blog-Eintrag begründet, warum Wikipedia bewusst trotz großer Nachfrage auf Werbeeinschaltungen verzichtet, deswegen aber auf Spenden zur Finanzierung des immer teureren Betriebs angewiesen ist.
Booklink: Linux – Das distributionsunabhängige Handbuch
_ Offenes Buch zu Linux als Unterstützung beim Einstieg in den Ausstieg von Windows & Co
Vor wenigen Tagen ist die zweite Auflage eines umfassenden Handbuchs zum Thema GNU/Linux (Verlag Galileo Computing) erschienen und diesmal auch vollständig als Online-Version. Der gedruckten Fassung liegen dafür zwei DVDs mit verschiedenen Distributionen bei. Eine erste Beschreibung des von Steffen Wendzel und Johannes Plöttner verfassten Bandes findet sich beispielsweise auf heise.de
Fast schon zum guten Ton (zumindest) offen zugänglicher Bücher im Netz gehört inzwischen ein Blog zum Buch, in diesem Fall erreichbar unter linux-openbook.de.
Linzer Gemeinderat für Webspace als BürgerInnenrecht [Update]
_ „Linz Public Space Server“ soll freien Webspace für alle LinzerInnen bringen.
Nachdem bereits im März 2007 im Linzer Gemeinderat ein Antrag zur Förderung freier Lizenzen und Inhalte beschlossen worden war, wird morgen per Beschluss die Grundlagen für die Umsetzung des „Linz Public Space Server“ geschaffen. Als Hauptgrund für die Initiative nennt der Antrag Mangel an freiem Webspace – frei nicht (nur) im Sinne von „gratis“, sondern auch und vor allem frei von kommerziellen Einschränkungen. Dazu ein kurzer Ausschnitt aus der Antragsbegründung:
„ Gratis-Webspace bekommt man heute zwar schon von zahlreichen Unternehmen. Dies aber nur, wenn man dafür Werbung in Kauf nimmt, oder seine Daten „verkauft“ und sich damit für die „Gratis-Anbieter“ bares Geld machen lässt. Hinzu kommt, dass sich herkömmliche „Gratis“-Anbieter, die Urheberrechte an den Inhalten sichern sowie das Recht vorbehalten, jederzeit und ohne Angabe von Gründen Inhalte zu löschen. […]
Öffentlicher Raum liegt seit jeher in der Verantwortung der öffentlichen Hand. […] Es gibt keinen Grund, warum es bei virtuellem öffentlichen Raum anders sein sollte, insbesondere da dessen Bedeutung für öffentlichen Diskurs und damit für Demokratie und Meinungsfreiheit kontinuierlich zunimmt. Dennoch gibt es bis dato kaum „echte“ öffentliche Räume im World Wide Web […]
Die Stadt Linz soll Webspace kostenlos für LinzerInnen zur Verfügung stellen und damit den „Linz Public Space Server“ schaffen, einen kostenlosen virtuellen öffentlicher Raum. Mit der Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Linz sollte automatisch das Anrecht auf eine bestimmte Menge an Webspace am öffentlichen „Linz Public Space Server“ verbunden sein. „
Im wesentlichen – auch dem Namen nach – entspricht der Antrag den im Band „Freie Netze. Freies Wissen.“ in Kapitel 5 auf Seite 172f. und in Kapitel 7 auf Seite 242f. vorgeschlagenen Projekten eines „Public Space“ bzw. eines „Public Culture“-Servers.
Der Antrag im vollen Wortlaut findet sich hier.
[Update]
Eine Kurzmeldung über das Projekt schaffte es auch in Radio OÖ, den Beitrag kann man entweder nachlesen oder hier als Audio-Datei herunterladen:
OGG (freies Format, 3,14 MB)
MP3 (proprietäres Format, 3,08 MB)
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Diskussionsversanstaltung im Wiener net.culture.space
_ Am 18. September im quartier21 zum Thema „Digital Communties“
Quasi als Nachschlag zur Ars Electronica findet in der „Außenstelle“ des Linzer Ars Electronica Center (AEC) im Wiener Museumsquartier, dem „net.culture.space„, eine Diskussionsveranstaltung unter Moderation von Andreas Hirsch (electrolyte.net) statt. Der thematische Rahmen sieht wie folgt aus:
„Digital Communities und die neue Öffentlichkeit. Können Kommunen die besseren digitalen Gemeinschaften sein? Haben die Kommunen von heute die Herausforderungen von Open Source Software und offenen Netzen erkannt und angenommen? Bietet die öffentliche Hand, insbesondere Städte und Gemeinden, den digitalen Projekten einer selbstbewussten Zivilgesellschaft von Wikipedia bis Creative Commons, genug Raum und Unterstützung? Oder überlassen sie die Gestaltung der Wissensgesellschaften den Konzernen der Unterhaltungsindustrie?“
Es diskutieren:
- Leonhard Dobusch, Freie Universität Berlin, Herausgeber des Buches „Freie Netze. Freies Wissen.“
- Marie Ringler, Gemeinderätin (Grüne) und Landtagsabgeordnete in Wien
- Sybille Straubinger, Gemeinderätin (SPÖ) und Landtagsabgeordnete in Wien
- Gertraud Diendorfer-Ratzenböck, Demokratiezentrum Wien (tbc)
- Gerfried Stocker, Künstlerischer Leiter Ars Electronica Linz
Wann? 18. September 2007, 18:00 Uhr
Wo? net.culture.space im quartier21/MQ, Museumsplatz 1, 1070 Wien
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Freie Netze und Freies Wissen in Radio OÖ
_ Herausgeber im Radio OÖ-Interview mit Regina Patsch
Zum Buch „Freie Netze. Freies Wissen.“ im Allgemeinen und den darin unter anderem vorgeschlagenen Projekten für Linz und Oberösterreich im Speziellen bat ORF-Redakteurin Regina Patsch die beiden Herausgeber Leonhard Dobusch und Christian Forsterleitner zum Interview. Der noch ganz traditionell „analog“ ausgestrahlte Beitrag ist in Textform unter ooe.orf.at zu finden oder kann hier in digitaler Form als Audiodatei heruntergeladen werden:
MP3 (kleinere Datei, proprietäres Format)
OGG (größere Datei, freies Format)
Diskussionsversanstaltung im Rahmen der Ars Electronica 07
_ Am 08. September diskutieren Joi Ito und Leonhard Dobusch über „Free Networks, Free Knowledge“
„Goodbye Privacy“ lautet das vieldeutige Motto/Thema des internationalen Ars Electronica Festivals 2007. Das reichhaltige Programm bietet jede Menge an interessanten Veranstaltungen – an dieser Stelle soll aber auf insbesondere auf eine Diskussion zwischen Prix Ars Electronica Jury-Mitglied und Creative Commons Vorstandsmitglied Joi Ito und „Freie Netze. Freies Wissen.“-Herausgeber Leonhard Dobusch hingewiesen werden.
Wann? 08. September 2007, 14.30-15.30 Uhr
Wo? Mobiles Ö1 Atelier am Linzer Hauptplatz
Außerdem ? Die Diskussion wird in englischer Sprache geführt werden.
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Industrie-Lobbies diktieren deutsche Urheberrechtsreform
_ der „2. Korb“ der deutschen Urheberrechtsreform ist ein Desaster für Freies Wissen
Die heute im deutschen Bundestag beschlossene Urheberrechtsnovelle bringt eine Reihe von Verschlechterungen für NutzerInnen von (digitalen) Inhalten: Einschränkung des Rechts auf Privatkopie, Verbot des Downloads aus Tauschbörsen ohne Bagatellklausel und höhere und umfassendere Urheberrechtsabgaben auf Endgeräte. Insbesondere die letzte Maßnahme offenbart die völlige Kapitulation der Politik vor Verwertungsgesellschaften und Lobbies: Einerseits wird die Möglichkeit für Privatkopien immer mehr eingeschränkt und das Umgehen von Kopierschutz mit Strafe bedroht, andererseits werde für immer mehr Geräte (Handies, etc.) immer höhere Pauschalabgaben ermöglicht. Besonders tragisch sind auch die Verschlechterungen für den Zugang zu digitalen Kopien von wissenschaftlichen Artikeln, wie er (bislang noch) von Diensten wie subito auch für Studierende leistbar ermöglicht wird.
Eine detaillierte Beschreibung der Reform findet sich bei netzpolitik.org bzw. irights.info. Lesen lohnt sich (nicht nur) weil Österreich mit hoher Wahrscheinlichkeit ähnliche Verschlechterungen in den nächsten Jahren drohen.
Podiumsgespräch zu Urheberrecht, Commons und Copyrigths
_ Am 21. Mai diskutieren ExpertInnen auf Einladung der ÖH und des Kulturrats Österreich
Zu den Themen, die auch in „Freie Netze. Freies Wissen.“ behandelt werden, startete die Österreichische HochschülerInnenschaft bereits 2004 eine Kampagne unter dem Motto „Free People“. In diesem Rahmen findet am 21. Mai im Wiener Depot (Breite Gasse 3, 1070 Wien) ein von der Ö1-Redakteurin Ina Zwerger moderiertes Podiumsgespräch mit hochkarätigen TeilnehmerInnen statt: Es diskutieren der Autor Adi Blum aus Luzern, die ehemalige ÖH-Vorsitzende Rosa Nentwich-Bouchal, die Künstlerin Cornelia Sollfrank, der schweizer Medienwissenschaftler Felix Stalder sowie der Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte Michael Walter aus Wien.
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Open Music Contest & Sampler
_ Sampler zum 3. Open Music Contest des AStA Marburg ist online
Nach den inzwischen zahlreich verlinkten Büchern wird es Zeit für einen Musik-Link: Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA, das deutsche Pendant zur Hochschülerschaft an österreichischen Universitäten) hat nicht nur seit mehreren Jahren ein „Referat für Technik und OpenSource-Politik“, sondern 2007 bereits zum dritten Mal einen „Open Music Contest“ veranstaltet. Dieser zeichnet sich durch folgende Teilnahmebedingungen aus:
Die Musikstücke, mit denen sich die Bands bewerben, müssen unter einer Creative Commons-Lizenz stehen. D.h. diese Musik wird „frei“ — sie darf kopiert und verbreitet werden, solange dabei die Urheber des Stücks genannt werden und wiederum auf die Lizenz hingewiesen wird. Dabei können die Bands darüber entscheiden, ob dies auch für die kommerzielle Nutzung gestattet ist, und ob die Stücke auch in veränderter Fassung verbreitet werden dürfen oder nicht. So ist es möglich, die veröffentlichten Sampler auch zum freien Download anzubieten.
Und ebendiese Sampler der bisherigen drei Open Music Contests finden sich auch auf der Homepage zum Download.
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