Archiv der Kategorie: Freie Kultur
Mehr Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
„Freiheit vor Ort“-Mitherausgeber Leonhard Dobusch hat für den deutschen Netzpolitikverein D64 e. V. ein White Paper mit dem Titel „Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Probleme und Potentiale“ (PDF) verfasst. Zwar richtet sich das White Paper vor allem an die deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Schlussfolgerungen sind aber für den ORF völlig dieselben.
Der Abstract liest sich wie folgt:
Einer der größten von der Allgemeinheit finanzierten Produzenten urheberrechtlich geschützter Inhalte in Deutschland ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Dennoch sind, abgesehen von vereinzelten Ausnahmen, die so finanzierten Werke nicht für die Öffentlichkeit frei verfüg- und nutzbar. Eine verstärkte Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würde der Verbreitung der produzierten Inhalte dienen und eine Weiternutzung in den verschiedensten Kontexten vereinfachen – etwa im Bildungsbereich. Hinzu kommt, dass offen lizenzierte Inhalte trotz der Depublizierungspflicht einfacher online verfügbar bleiben. Das vorliegende White Paper behandelt Fragen wie welche Hürden für eine Creative Commons-Nutzung bestehen, für welche Inhalte Creative Commons in Frage kommt und welche Lizenzoptionen dabei gewählt werden sollten. Im Ergebnis könnte der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen ihm erteilten Auftrag besser erfüllen – die Beitragszahlenden informieren und unterhalten.
Broschüre: Freies Wissen Dank Creative-Commons-Lizenzen
_ Schwerpunkt: Aufklärung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen des NonCommercial-Lizenzmoduls
Paul Klimpel, Rechtsanwalt und vormals Verwaltungsdirektor der deutschen Kinemathek, hat im Auftrag von Wikimedia und Creative Commons (CC) Deutschland sowie dem Urheberrechtsportal irights.info eine feine Broschüre zum Thema Creative-Commons-Lizenzierung vorgelegt (PDF). Für Laien gut verständlich werden dort die Vor- und Nachteile der verschiedenen CC-Lizenzierungsvarianten erläutert. Gleich zu Beginn aber wird sehr schön herausgearbeitet, warum CC-Lizenzen überhaupt so wichtig sind:
Die größte aller rechtlichen Einschränkungen besteht darin, nichts zu tun. Das klingt paradox, entspricht aber dem genannten gesetzlichen Normalfall: »Alle Rechte vorbehalten«. Wer kreativ und schöpferisch etwas Neues schafft, dann aber nichts weiter dazu sagt, ob und wie seine Inhalte genutzt werden dürfen, sagt zwangsläufig: »Niemand darf meine Inhalte nutzen«.
Mit der Verwendung von CC-Lizenzen können UrheberInnen Dritten in standardisierter Art und Weise Rechte einräumen und so Weitergabe („Sharing“) und Weiterverwendung („Remix“) von Werken erleichtern. CC-Lizenzen setzen sich dabei aus verschiedenen Modulen zusammen und erlauben so verschiedene Rechte vorzubehalten. Besonders beliebt ist das Modul „NonCommercial“ (NC), bei dem profitorientierte Verwertung vorbehalten bleibt, nicht-kommerzielle Nutzungsweisen (z.B. Filesharing, Einbinden in Weblogs etc.) aber erlaubt werden. Auf diese Weise ermöglicht das Modul neue Geschäftsmodelle, wie zum Beispiel den Musikservice Jamendo.