Archiv der Kategorie: Blog

Max-Planck-Juristen für mehr Balance im Urheberrecht

 _ Deklaration für stärkere Betonung nicht-kommerzieller Verwertungsinteressen im Urheberrecht

Die Juristen des Münchner Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht sind mit Sicherheit nicht als besonders revolutionär und aktivistisch bekannt. Wenn diese sich genötigt fühlen, in einer gemeinsamen Deklaration (PDF) und mit großer internationaler Unterstützerschar an die Öffentlichkeit zu treten, dann ist das jedenfalls ein Hinweis auf gröbere Probleme in ihrem Feld.

Konkret bemängeln die VerfasserInnen der Deklaration, dass bei vergangenen und anstehenden Reformen des Urheberrechts insbesondere wissenschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Interessen zu wenig Berücksichtigung finden. Bestes Beispiel dafür ist mit Sicherheit die kürzlich von der EU Kommission neuerlich vorgeschlagene, nachträgliche (!) Verlängungerung der Urheberrechtsschutzfrist auf 95 Jahre (vgl. Futurezone).

Für eine verständliche Darstellung der Probleme mit der aktuellen Urheberrechtssituation frei von Juristendeutsch sei jedenfalls auf zweite Kapitel des Buches „Freie Netze. Freies Wissen.“ mit dem Titel „Kreativität in Fesseln“ verwiesen.

Webwissenschaften an der JKU in Planung [Update]

 _ Senat der Linzer Universität richtet Arbeitsgruppe für die neue Studienrichtung ein

Am Ende des neunten Kapitels von „Freie Netze. Freies Wissen.“ begründen Christian Forsterleitner und Stefan Pawel nicht nur, warum ein interdisziplinäres Studium der Webwissenschaften nach einer Idee des World-Wide-Web-Miterfinders Tim Berners-Lee (vgl. webscience.org) sinnvoll ist, sondern liefern auch einen detaillierten Vorschlag für ein Curriculum der Studienrichtung mit. Schwerpunkt des Studiums soll ihrer Meinung nach im geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich liegen.

Davon angestoßen, wesentlich unterstützt und betrieben aber auch von der HochschülerInnschaft an der Johannes Kepler Universität Linz – deren Vorsitzender Thomas Gegenhuber als einer von zwei Autoren das siebte Kapitel von „Freie Netze. Freies Wissen.“ mitverfasst hat -, ist das Projekt nun bereits in seine Realisierungsphase eingetreten. In seiner Sitzung am 18. Juni 2008 beschloss der Senat einstimmig die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die sich mit Einführung der Studienrichtung sowie Möglichkeiten für gemeinsame Forschungsaktivitäten in dem Bereich auseinandersetzen soll.

Vgl. zu diesem Thema auch eine Meldung auf orf.at sowie die (Online-)Berichterstattung in diversen Tageszeitungen (z.B. OÖN 1 bzw. 2, DerStandard.at).

 Update:

Der Fernseh-Bericht in „OÖ Heute“ vom 24.06.2008 über die Einführung von Webwissenschaften an der Universität Linz ist mittlerweile bei YouTube oder als Download (ca. 20 MB) verfügbar.

 

 

 

A New Cultural Economy

 _ Das Thema des Ars Electronica Festivals 2008 klingt vielversprechend

Der Ars Electronica ist nicht nur das ganze sechste Kapitel im Buch „Freie Netze. Freies Wissen.“ gewidmet, das Thema des diesjährigen Festivals „A New Cultural Economy – Wenn Eigentum an seine Grenzen stößt“ ist auch ganz nah an den übrigen Themen dieses Bands.

In der Ankündigung ist denn auch vollmundig von einer neuen “ Ökonomie des Teilens und des offenen Zugangs“ die Rede und das von Joi Ito kuratierte Hauptprogramm soll laut erstem Statement “ AnwenderInnen, KünstlerInnen, Unternehmen, politischen EntscheidungsträgerInnen und WissenschaftlerInnen, die absichtlich oder jenseits ihrer Kontrolle an dieser Veränderung beteiligt sind, zusammenbringen„.

Sich die Tage vom 4. bis 9. September 2008 schon mal im Kalender zu markieren und eine klimaschonende Anreise nach Linz zu überlegen, ist also durchaus zu empfehlen.

Booklink: Rechtsfragen offener Netze

 _ Dissertation über „rechtliche Gestaltung und Haftung des Access Providers in zugangsoffenen (Funk-)Netzen“

Reto Mantz hat nach seinem Beitrag im Open Source Jahrbuch 2007 zum Thema „Open Source, Open Content und Open Access – Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ ( PDF) inzwischen auch seine (juristische) Doktorarbeit über „Rechtsfragen offener Netze“ an der Universität Karlsruhe vorgelegt. Das Werk berücksichtigt Rechtsprechung und Literatur bis einschließlich Februar 2008 und ist bereits in Buchform (EUR 39,90) oder als Download ( PDF, 14 MB) verfügbar. Klarerweise richtet sich das Werk in erster Linie an juristische Fachmänner und -frauen, als Nachschlagewerk ist es aber auch für Laien gut zu gebrauchen.

Fast schon zum guten Ton einer derartigen Buchveröffentlichung gehört auch ein begleitender Blog, der wohl über die zukünftige Änderungen am laufenden halten wird. Bleibt als Wermutstropfen: Auf die rechtliche Situation in Österreich ist die Arbeit klarerweise nicht ohne weiteres übertragbar, trotz aller Ähnlichkeiten im Rechtssystem.

_

Ohne Netzneutralität keine Freien Netze

 _ Deutscher Internetprovider bremst in zu bestimmten Tageszeiten Bittorent-Datenübertragungen aus

In den USA ist Netzneutralität schon seit längerem ein Thema, streiten sich zwei große Lobbying-Koalitionen darüber, ob Internet-Provider zwischen verschiedenen Inhalten „diskriminieren“ dürfen, also zum Beispiel Internet-Telefonate gegenüber E-Mails zu bevorzugen (vgl. dazu einen Artikel (PDF) von FNFW-Herausgeber Leonhard Dobusch, 2006 erschienen in PROGRESS).

Dass die Warnungen von NetzaktivistInnen in den USA vor dem Verlust der Netzneutralität und damit der Gleichbehandlung sämtlichen Datenverkehrs im Internet, alles andere als unbegründet gewesen sind und sie teilweise bereits unterlaufen wird, zeigt nun das Beispiel des deutschen Internet-Anbieters Kabel Deutschland, der laut Focus-Online ab 18.00 Uhr am Abend bis Mitternacht die Nutzung von Bittorent-Tauschbörsen künstlich verlangsamt.

Wie es aussieht, gibt es hier Bedarf für ein weiteres, neues Grundrecht im Informationszeitalter – nach dem jüngst vom deutschen Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe eingeführten (vgl. Heise-Newsticker): Einem Grundrecht auf Netzneutralität. Und dementsprechend nach gesetzlicher Regulierung, die datendiskriminierendes Verhalten von Providern verbietet, wie es in den USA die Initiative „Save the Internet“ auch schon seit längerem fordert. Jedenfalls aber ist Markus Beckedahls (netzpolitik.org) Aufforderung zum Provider-Wechsel an alle Kabel Deutschland-Kunden zuzustimmen…

Österreichische Creatice-Commons-Musikplattform gestartet

 _ www.orangemusic.at featured ausnahmslos Musiker/innen, die ihre Werke unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlichen

Bislang leiden Musikerinnen und Musiker, die ihre Musik unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlichen, nicht nur darunter, dass die großen Verwertungsgesellschaften (AKM in Österreich, GEMA in Deutschland) ihnen deshalb Aufnahme und Vergütung verwehren, sondern auch über fehlende Öffentlichkeit. Zumindest letzteres scheint sich aber nun schön langsam zu ändern.

Nach den erfolgreichen ausländischen Beispielen für Creative-Commons-Musikplattformen wie Jamendo ist mit orangemusic.at nun auch ein österreichisches Pilotprojekt auf dem Weg und startet zu Beginn mit 200 Songs von über 80 verschiedenen Bands. Geplant sind für die Zukunft auch Spendenmodelle für jene, die den Künstler/innen auch etwas für ihre Werke zurückgeben wollen.

Initiator der Plattform ist das freie Magazin FM5.

( via)

2008-02-28

Share – It's Fair!

 _ Die Grüne Fraktion im Europäischen Parlament startet eine Kampagne für File-Sharing mit sehenswertem Video

Auf iwouldntsteal.net findet sich eine sehr nette Video-Antwort auf die omnipräsenten Propaganda-Videos, die vor Filmen im Kino oder auf DVD die Lüge „Raubkopierer“ seien „Verbrecher“ verbreiten. Zwei Botschaften werden in dem gerade einmal eine Minute langen Film transportiert:

1.) Es ist ein Unterschied zwischen „Raub“ oder „Diebstahl“ und der Benutzung von Internet-Tauschbörsen.

2.) Das Hauptproblem sind nicht die Millionen von „Downloadern“, sondern das Festhalten an überkommenen Verwertungsmodellen angesichts neuer technologischer Verbreitungsmöglichkeiten.

(via)

 

Antworten auf Stefan Webers Fragen 

_ Oder: Warum Freie Lizenzen keineswegs das „Google-Copy-Paste-Syndrom“ verstärken – von Leonhard Dobusch

Bereits kurz nach Erscheinen des Bands „Freie Netze. Freies Wissen.“ hat der Autor und Wissenschaftler Stefan Weber es in zwei Artikeln ( 1 bzw. 2) in Telepolis als ein Beispiel für das „Ignorieren des Plagiats- und Contentklau-Problems“ genannt und insbesondere im zweiten Artikel auch konkrete Kritik geäußert und (bislang unbeantwortet gebliebene) Fragen gestellt. In diesem Blog wurde das „Nicht-Behandeln“ der Plagiatsthematik in „Freie Netze. Freies Wissen.“ durchaus eingestanden und Stefan Webers Buch „Das Google-Copy-Paste-Syndrom“ als ergänzende Lektüre empfohlen. Nachdem Stefan Weber seine Kritik in einer unlängst von ihm gemeinsam mit anderen Autoren veröffentlichten Studie („Report on dangers and opportunities posed by large search engines, particularly Google“, PDF) neuerlich (S. 35) vorgebracht und auf die damaligen Telepolis-Artikel verwiesen hat, sei nun doch an dieser Stelle konkret darauf eingegangen.

Zum ersten Teil der Kritik nur eine Klarstellung. Stefan Weber schreibt:

„So wird etwa in der aktuellen Publikation [extern] Freie Netze. Freies Wissen auf S. 43 bedauert, dass „das Einbauen von Textpassagen anderer, wenn es über ein einfaches Zitat hinausgeht“, mit dem aktuellen Urheberrecht kollidiere. An zahllosen Stellen in besagtem Buch wird das Mashup-Prinzip auch in der Textkultur energisch verfochten.“

Dass das Mashup-Prinzip auch auf Texte anwendbar ist und – sofern die AutorInnen der Texte das urheberrechtlich z.B. mittels Creative Commons-Lizenz erlauben – sein soll, ist tatsächlich eine Botschaft verschiedenster Beiträge des Bands. Das von Weber den Autoren nicht ganz zu Unrecht unterstellte „Bedauern“ bezieht sich aber nicht darauf, dass Plagiate verboten sind – das ist richtig und gut so -, sondern – und darum geht es bei freien Lizenzen wie Creative Commons – dass die (Wieder-)Verwendung von Texten auch dann nicht (ohne Nachfrage) möglich ist, wenn deren VerfasserInnen (z.B. bei Nennung ihres Namens) gar nichts dagegen haben würden. Creative Commons Lizenzen ermöglichen nun, mit je nach Lizenztyp unterschiedlichen Beschränkungen, eine Wieder- und Weiterverwendung von Texten, Bildern und Musikstücken ohne diese Nachfrage. Die Nennung des AutorInnennamens aber – die sogenannte „Attribution“ – ist dabei aber Mindestbestandteil jedes Lizenztyps.

Das weiß auch Stefan Weber, er sieht aber dennoch Probleme bei der tatsächlichen Anwendung des Mashup-Prinzips auf Texte, die er wie folgt beschreibt:

„Die Publikation selbst steht unter einer spezifischen Creative-Commons-Lizenz, die die Werkbearbeitung bei Namensnennung der Autoren und bei der Übernahme gleicher Lizenzbedingungen für das neue Werk erlaubt. Nun besteht das Buch zu weiten Teilen aus Interviews. Ist der zu nennende Autor nun der Interviewpartner oder der Interviewer? Letzterer wird in dem Buch durchgängig gar nicht angegeben, die Interviews haben also keinen bekannten „Autor“. Auf wen bezieht sich die Forderung nach „Namensnennung“? Wie verwende ich etwa im Rahmen der Lizenz das Interview mit Lawrence Lessig, das von S. 56 bis S. 59 abgedruckt ist? Und was darf ich bearbeiten? Die Creative-Commons-Lizenz schließt jedenfalls nicht aus, dass ich bei einer Antwort Lawrence Lessigs den folgenden Satz anfüge: „Im Übrigen schmeckt mir oberösterreichisches Bier nicht besonders.“ „

Zuerst zur Frage, auf wen sich die Forderung nach der „Namensnennung“ bezieht: Das ist einfach und steht im Falle von „Freie Netze. Freies Wissen.“ im Impressum: Soweit es um die einzelnen Beträge geht, deren Autoren, für das Gesamtwerk – das natürlich auch die Interviews umfasst – die Herausgeber. Auf sie bezieht sich im konkreten Fall also die Namensnennung.

Hinsichtlich der Frage, wie das Interview mit Lawrence Lessig verwenden, gibt es eine sehr große Anzahl an Möglichkeiten, zum Beispiel dürfte es in einen Blog übernommen werden, in einer SchülerInnenzeitung (wieder-)abgedruckt werden oder in einem Interviewband mit anderen Interviews – alles unter der Bedingung, dass die Quelle genannt und das neue Werk unter der gleichen Lizenz erscheint. Außerdem dürften bei diesem Wiederabdruck einzelne Fragen & Antworten weggelassen werden – solange dadurch Lessig nicht Aussagen untergeschoben werden, die er so nicht getätigt hat, was uns zur dritten Frage führt.

Bei dieser letzten Frage ist zu Webers Verteidigung zu sagen, dass er kein Jurist ist. Denn einem solchen wären zwei Dinge sofort klar: Erstens, dass man niemals mehr Rechte übertragen kann, als man selbst hat. Als Herausgeber eines Interviews haben wir natürlich nicht das Recht, für Lawrence Lessig zu sprechen, in seinem Namen Äußerungen zu verbreiten und deshalb schon gar nicht die Möglichkeit, anderen dieses Recht einzuräumen. Und das führt unmittelbar zum zweiten Punkt: Ein und derselbe Gegenstand fallen häufig gleichzeitig unter verschiedene Regelungsregimes: Ein Foto in einer Zeitung fällt beispielsweise nicht nur unter das Urheberrecht, sondern es kann möglicherweise – falls Menschen gut erkennbar darauf abgebildet sind – auch Persönlichkeitsrechte tangieren. Um bei den Texten zu bleiben aber zu einem noch deutlicheren Beispiel zu kommen: In Österreich gibt es das Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung („Verbotsgesetz“) – einen Aufruf zur Neugründung der NSDAP dürfte ich deshalb logischerweise auch dann nicht weiterverbreiten, wenn er unter einer Creative-Commons-Lizenz steht. Und aus demselben Grund darf niemand Lawrence Lessig Aussagen unterschieben, die dieser nicht getätigt hat – unabhängig unter welchen urheberrechtlichen Bestimmungen seine Interviews erscheinen.

Eine persönliche Anmerkung zum Schluss: Ich glaube es besteht durch freie Lizenzmodelle wie Creative Commons sogar die Chance, dass Menschen für urheberrechtliche Fragen ganz generell sensibilisiert werden, sie das „Google-Copy-Paste-Syndrom“ also nicht verstärken, sondern sogar abmildern helfen. Ein Beispiel ist in der Blogosphäre zu beobachten: Wo früher Menschen einfach irgendwelche Fotos von anderen Seiten „geklaut“ haben, greifen sie nun mehr und mehr auf frei lizenzierte Fotos bei Flickr & Co zurück, die eine nicht-kommerzielle Verwendung in Blogs explizit zulassen.

_

Es tut sich was!

 _ Ein kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen rund um Freies Wissen

In den letzten Wochen gab es in den verschiedensten Bereichen von Freiem Wissen einige durchaus ermutigende Entwicklungen. So..

.. entschied sich der Norddeutsche Rundfunk (NDR) einige seiner Fernsehsendungen mit einer Creative Commons-Lizenz versehen im Internet zugänglich zu machen. Bekanntgegeben wurde die Initiative demgemäß in einer im Internet abrufbaren Sendung namens „Zapp„.

.. ist die Wikipedia-DVD 2007/2008 fertiggestellt, kann zum Offline-Lesen bestellt oder heruntergeladen werden.

.. regt sich auch in Österreich Widerstand gegen die Onlinedurchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung – in Deutschland gab es zu diesem Thema ja bereits mehrere Demonstrationen und Initiativen wie den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung -, einen Anfang macht hier eine Online-Petition zu einem Thema, bei dem Österreich völlig unnötigerweise überstürzt vorgesprescht ist.

.. hat das Portal iRights.info gemeinsam mit der deutschen Wochenzeitung „Die Zeit“ gemeinsam Unterrichtsmaterialen (PDF) zum Thema Urheberrecht und neue Medien gestaltet und damit eine Alternative zur Propaganda der Rechteverwerter („Ideen sind etwas Wert“) geliefert.

Support CC - 2007

Weniger spannend, dafür vielleicht umso wichtiger ist die Beteiligung von Wikipedia wie Creative Commons am vorweihnachtlichen Wettstreit um Spenden. Erik Möller, von der Community entsandtes Mitglied im Vorstand der Wikimedia Foundation, hat in einem sehr lesenswerten Blog-Eintrag begründet, warum Wikipedia bewusst trotz großer Nachfrage auf Werbeeinschaltungen verzichtet, deswegen aber auf Spenden zur Finanzierung des immer teureren Betriebs angewiesen ist.

 

Booklink: Linux – Das distributionsunabhängige Handbuch

 _ Offenes Buch zu Linux als Unterstützung beim Einstieg in den Ausstieg von Windows & Co 

Vor wenigen Tagen ist die zweite Auflage eines umfassenden Handbuchs zum Thema GNU/Linux (Verlag Galileo Computing) erschienen und diesmal auch vollständig als Online-Version. Der gedruckten Fassung liegen dafür zwei DVDs mit verschiedenen Distributionen bei. Eine erste Beschreibung des von Steffen Wendzel und Johannes Plöttner verfassten Bandes findet sich beispielsweise auf heise.de

Fast schon zum guten Ton (zumindest) offen zugänglicher Bücher im Netz gehört inzwischen ein Blog zum Buch, in diesem Fall erreichbar unter linux-openbook.de.